Kirchgemeindeversammlung
Die stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinde Arth-Goldau bilden die Kirchgemeindeversammlung
Mindestens einmal im Jahr findet eine Kirchgemeindeversammlung statt.
Befugnisse
- Erlass und Änderung der Kirchgemeindeordnung
- Erlass weiterer Rechtssätze der Kirchgemeinde
- Wahl Kirchenratspräsident, Verwalter, Schreiber, Kirchenräte, Rechnungsprüfer
- Wahl Pfarrer für die Pfarreien Arth und Goldau (oder Administrator, Diakon, Pastoralassistent, wenn kein Priester gewählt werden kann).
- Genehmigung Voranschlag und Festsetzung Steuerfuss
- Beschluss über die von der Kirchgemeinde zu unterstützenden kirchlichen Stiftungen
- Bewilligung Verpflichtungs- und Nachkredite nach Massgabe des kantonalen Rechts
- Kenntnisnahme Finanzplan
- Genehmigung der Rechnung
- Kenntnisnahme von den Rechnungen der unterstützten Stiftungen
- Beratung von Sachgeschäften
- Beschluss über den Erwerb und die Veräusserung von Grundeigentum mit Ausnahme geringfügiger Geschäfte, sowie über die Einräumung und Gewährung von Baurecht