Anna Kamer

Kirchgemeindeversammlung

Die stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinde Arth-Goldau bilden die Kirchgemeindeversammlung

Mindestens einmal im Jahr findet eine Kirchgemeindeversammlung statt.
Befugnisse
  • Erlass und Änderung der Kirchgemeindeordnung
  • Erlass weiterer Rechtssätze der Kirchgemeinde
  • Wahl Kirchenratspräsident, Verwalter, Schreiber, Kirchenräte, Rechnungsprüfer
  • Wahl Pfarrer für die Pfarreien Arth und Goldau (oder Administrator, Diakon, Pastoralassistent, wenn kein Priester gewählt werden kann).
  • Genehmigung Voranschlag und Festsetzung Steuerfuss
  • Beschluss über die von der Kirchgemeinde zu unterstützenden kirchlichen Stiftungen
  • Bewilligung Verpflichtungs- und Nachkredite nach Massgabe des kantonalen Rechts
  • Kenntnisnahme Finanzplan
  • Genehmigung der Rechnung
  • Kenntnisnahme von den Rechnungen der unterstützten Stiftungen
  • Beratung von Sachgeschäften
  • Beschluss über den Erwerb und die Veräusserung von Grundeigentum mit Ausnahme geringfügiger Geschäfte, sowie über die Einräumung und Gewährung von Baurecht
Daten
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Kontakt
Kirchgemeindepräsident
Georg Schuler

041 855 06 63
Bereitgestellt: 19.11.2024    Besuche: 44 Monat 
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