Anna Kamer

Kirchgemeindeversammlung

Die stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinde Arth-Goldau bilden die Kirchgemeindeversammlung

Mindestens einmal im Jahr findet eine Kirchgemeindeversammlung statt.
Befugnisse
  • Erlass und Änderung der Kirchgemeindeordnung
  • Erlass weiterer Rechtssätze der Kirchgemeinde
  • Wahl Kirchenratspräsident, Verwalter, Schreiber, Kirchenräte, Rechnungsprüfer
  • Wahl Pfarrer für die Pfarreien Arth und Goldau (oder Administrator, Diakon, Pastoralassistent, wenn kein Priester gewählt werden kann).
  • Genehmigung Voranschlag und Festsetzung Steuerfuss
  • Beschluss über die von der Kirchgemeinde zu unterstützenden kirchlichen Stiftungen
  • Bewilligung Verpflichtungs- und Nachkredite nach Massgabe des kantonalen Rechts
  • Kenntnisnahme Finanzplan
  • Genehmigung der Rechnung
  • Kenntnisnahme von den Rechnungen der unterstützten Stiftungen
  • Beratung von Sachgeschäften
  • Beschluss über den Erwerb und die Veräusserung von Grundeigentum mit Ausnahme geringfügiger Geschäfte, sowie über die Einräumung und Gewährung von Baurecht
Berichte
Kontakt
Kirchenratspräsident
Marcel Grepper

041 855 00 11
079 484 12 28
Bereitgestellt: 05.04.2023     
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