Zurückkommen ist möglich
Sie haben einmal den Schritt gemacht, aus der Kirche auszutreten. Vielleicht aus Enttäuschung, aus Protest, aus innerer Distanz oder wegen irgendeines Grunds. Und vielleicht spüren Sie heute: Da ist noch etwas: Eine Sehnsucht, eine Frage.
Christ wird man durch die Taufe. Sie verbindet uns dauerhaft mit Jesus Christus und mit allen, die an ihn glauben. Diese Verbindung ist kein Vertrag, den man kündigen kann. Darum gibt es bei einer Rückkehr auch keine zweite Taufe.
Was in der Schweiz „Kirchenaustritt“ genannt wird, ist in erster Linie ein formaler Schritt beim Staat: Man erklärt vor der politischen Gemeinde, nicht mehr Teil der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft zu sein. Damit endet die Kirchensteuerpflicht. Zugleich bedeutet es aber auch, dass man sich sichtbar aus der kirchlichen Gemeinschaft löst – und damit in der Regel keine Sakramente mehr empfängt.
Die Kirche respektiert persönliche Entscheidungen. Und sie weiss: Ein Austritt heisst nicht automatisch, dass der Glaube aufgegeben wurde. Manchmal waren es Verletzungen, Ärgernisse oder Enttäuschungen, die zu diesem Schritt geführt haben.
Wenn der Wunsch zur Rückkehr wächst
Vielleicht hat sich Ihr Blick verändert. Vielleicht sind neue Erfahrungen dazugekommen. Vielleicht ist der Glaube leise geblieben – oder neu lebendig geworden.
Das Vorgehen für einen Wiedereintritt ist einfach: Suchen Sie das Gespräch mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger in Ihrer Pfarrei. Auch über die Plattform
» katholisch-werden.ch finden Sie Informationen und Kontaktmöglichkeiten.
Falls Sie zwischenzeitlich einer anderen Religionsgemeinschaft beigetreten sind, ist dort zunächst der formelle Austritt nötig.
Und dann gilt: Die Tür steht offen. Sie sind herzlich willkommen.